Allgemeine Geschäftsbedingungen der JBJ Clinic Sp. z o.o. mit Sitz in Słubice, Plac Wolności 20/16, 69-100 Słubice, eingetragen im Handelsregister des Landesgerichtsregisters des Amtsgerichts in Zielona Góra, VIII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der KRS-Nummer 0000609160 und USt-ID-Nummer (NIP) 5981635461
§1 Einführende Bestimmungen
- In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (abgekürzt: AGB) werden die Organisation und der Prozess der Erbringung von Gesundheitsleistungen, der Tätigkeitsbereich des Personals, das Angebot, die Rechte und Pflichten der Patienten der JBJ Clinic Sp. z o.o. (nachstehend auch als: "Jurenko Clinic“ genannt), und das Verfahren zur Einreichung von Beschwerden und Anträgen durch die Patienten der Jurenko Clinic geregelt.
- Jurenko Clinic ist eine private Einrichtung, die nur im Voraus geplante Leistungen gemäß den nachstehenden Bestimmungen erbringt.
§2 Umfang der Gesundheitsleistungen
- Jurenko Clinic erbringt Leistungen im unten angegebenen Umfang: a) Implantologie, b) Röntgendiagnostik, c) Chirurgie, d) Prothetik, e) Kieferorthopädie, f) Endodontie, g) Pädodontie, h) Anästhesie, i) Computertomographie, j) prophylaktische Zahnheilkunde, k) ästhetische Medizin.
§3 Organisation von Terminen und Prozess der Erbringung von Gesundheitsleistungen
- Jurenko Clinic bietet unter anderem Leistungen der allgemeinen Zahnheilkunde, Leistungen der ästhetischen Zahnheilkunde, chirurgische Leistungen aufgrund abgeschlossener zivilrechtlicher Verträge gegen vollständige Bezahlung für die erbrachten Gesundheitsleistungen. Jurenko Clinic kann die Erstattungsregeln durch einzelne Versicherungsgesellschaften, einschließlich der Versicherungsgesellschaften, die Bürger der Europäischen Union und Drittstaatsangehörige versichern, zu den jeweils für einen bestimmten Versicherer oder eine bestimmte Einrichtung festgelegten Bedingungen und für einen bestimmten Patienten individuell festgelegten Bedingungen anerkennen.
- Die Planung des Termins und der Beginn der entgeltlichen Behandlung bei der Jurenko Clinic sind freiwillig und erfolgen aufgrund des Einwilligung des Patienten, die schriftlich zu erteilen ist.
- Die Patientenanmeldung für den Erst- und Folgetermin erfolgt während der Öffnungszeiten der Jurenko Clinic, persönlich (oder durch Angehörige oder Dritte) sowie telefonisch und per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse: info@jurenkoclinic.pl
- Jurenko Clinic führt medinische Dokumentation der Patienten zu den Bedingungen aufgrund allgemein geltender Vorschriften in elektronischer Form.
- Voll geschäftsfähiger Patient, gesetzlicher Vertreter oder Erziehungsberechtigter haben in die bei der Jurenko Clinic durchzuführenden Eingriffen schriftlich einzuwilligen (betrifft chirurgische Eingriffe, alle anderen invasiven Eingriffe und die Verabreichung von Anästhetika an Patienten).
- Die grundlegende und prophylaktische Behandlung erfolgt, nachdem der Patient in die Behandlung mündlich eingewilligt hat. Als Nachweis der Einwilligung gilt in solchen Fällen, wenn sich der Patient der vorgeschlagenen Behandlung unterzieht.
- Beim Erst- und Folgetermin werden mit dem Patienten: ärztliches Grundgespräch oder ärztliches und zahnärztliches Grundgespräch oder ärztliches Grundgespräch im Rahmen anderer von der Jurenko Clinic angebotenen Listungen. Der Patient ist verpflichtet, vollständige Daten anzugeben, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind und sich auf seinen Gesundheitszustand beziehen. Werden durch den Patienten Informationen im genannten Umfang verschwiegen, so entbindet Jurenko Clinic von der Haftung für die Folgen des Verschweigens von Informationen.
- Verweigert der Patient, bei dem ein unmittelbarer Behandlungsbedarf festgestellt wurde, die Behandlung, so ist der Patient verpflichtet, eine schriftliche Erklärung abzugeben, in der er bestätigt, dass er über die Behandlungsbedürftigkeit und die Folgen der Behandlungsverweigerung aufgeklärt wurde. Eine solche Erklärung wird in die medizinische Dokumentation des Patienten aufgenommen. Weigert sich der Patient, die oben genannte Erklärung zu unterschreiben, macht der Arzt einen entsprechenden Vermerk in der medizinischen Dokumentation des Patienten.
- Jurenko Clinic führt eine audiovisuelle Überwachung mit Aufzeichnung, der der Patient zustimmt. Die Aufzeichnung ist aufgrund des Schutzes personenbezogener Daten geschützt und darf ohne Zustimmung des Patienten nicht verwendet werden, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
§4 Aufgaben des Klinikpersonals
- Zu den Aufgaben des medizinischen Personals gehören: a) ärztliches oder zahnärztliches Gespräch mit dem Patienten (durch den Arzt) zu führen, medizinische Leistungen im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit zu erbringen, b) Gesundheitsleistungen von höchster Qualität zuverlässig und im Einklang mit den neuesten medizinischen Erkenntnissen zu erbringen, c) medizinische Dokumentation des Patienten zu führen, d) für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Wartung medizinischer Geräte zu sorgen, e) berufliche Qualifikationen und Qualität der erbrachten Leistungen regelmäßig zu verbessern, f) Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten einzuhalten, einschließlich des Schutzes personenbezogener Daten der Patienten vor unbefugtem Zugriff, ungerechtfertigter Veränderung oder Vernichtung, widerrechtlicher Offenlegung oder Erfassung, Einhaltung von ärztlicher und dienstlicher Schweigepflicht, Arbeitsdisziplin und Patientenrechte-Charta. g) mit anderen Mitarbeitern der Jurenko Clinic im Bereich Arbeitsorganisation und Patientenversorgung zusammenzuarbeiten, h) Vorschriften und Regeln des Arbeits- und Brandschutzes und der festgelegten AGB einzuhalten, i) sonstige Tätigkeiten im Rahmen der beruflichen Arbeit und Zusammenarbeit auszuüben, die von Manager angeordnet wurden und nicht unter diese AGB fallen. j) für das gute Image der Jurenko Clinic auch bei Außenkontakten zu sorgen,
- Zu den Aufgaben des nichtärztlichen Personals (Empfangspersonals) gehören: a) Patienten aufgrund einer persönlichen Anmeldung, über Dritte, telefonisch oder per E-Mail zu registrieren, b) sich anmeldende Personen und Patienten umfassend über die Öffnungstage und -zeiten der Jurenko Clinic sowie über die Art und Bedingungen der Leistungserbringung zu informieren, c) Dokumente zu archivieren, d) Patienten zu berechnen, e) alle Informationen im Zusammenhang mit der Erbringung von Gesundheitsleistungen geheim zu halten, f) Intimität des Patienten während des Eingriffs zu gewährleisten, g) für das gute Image der Jurenko Clinic auch bei Außenkontakten zu sorgen, h) geltende Gesetze, Arbeitssicherheits- und Brandschutzvorschriften einzuhalten, i) andere Bestimmungen dieser AGB zu beachten, j) sonstige Tätigkeiten im Rahmen der beruflichen Arbeit und Zusammenarbeit auszuüben, die von Manager angeordnet wurden und nicht unter diese AGB fallen.
§5 Rechte und Pflichten des Patienten der Jurenko Clinic
- Der Patient hat das Recht auf Gesundheitsleistungen, die den Anforderungen des aktuellen medizinischen Wissensstandes entsprechen und auf zuverlässige Informationen über seinen zahnmedizinischen Gesundheitszustand, Behandlungsvorschlag und Prognose.
- Der Patient oder sein gesetzlicher Vertreter haben das Recht, in die Weitergabe der in Ziffer 1 genannten Informationen an andere Personen schriftlich einzuwilligen.
- Der Patient hat das Recht auf Gesundheitsleistungen, die mit gebotener Sorgfalt unter Bedingungen erbracht werden, die den im Gesetz festgelegten beruflichen und hygienischen Anforderungen entsprechen. Bei der Erbringung von Gesundheitsleistungen halten sich die medizinischen Fachkräfte an die berufsethischen Regeln der zuständigen Ärztekammer.
- Der Patient hat das Recht, der Erbringung einer bestimmten Behandlung zuzustimmen oder diese abzulehnen, nachdem er entsprechende Informationen über die Leistung erhalten hat.
- Der Patient hat das Recht, medizinische Dokumentation über seine Behandlung einzusehen und eine Kopie der medizinischen Dokumentation persönlich oder durch eine hierzu schriftlich bevollmächtigte Person zu erhalten.
- Der Patient hat das Recht auf Achtung der Intimität und Würde, insbesondere bei der Erbringung von Gesundheitsleistungen.
- Der Patient hat das Recht, eine Person oder Institution anzugeben, Jurenko Clinic bei Eintritt eines lebensbedrohlichen Gesundheitszustandes oder im Falle seines Todes zu melden hat.
- Bei der Anmeldung der Erst- und Folgetermine ist der Patient verpflichtet, einen gültigen Ausweis vorzulegen, der seine Identität bestätigt.
- Der Patient ist verpflichtet, den Anweisungen von Ärzten oder anderem medizinischen Personal der Jurenko Clinic Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Empfehlungen und Hinweise des Arztes, insbesondere hinsichtlich des Verfahrens vor und nach dem Eingriff, trägt der Patient alle damit verbundenen Risiken.
- Der Patient ist verpflichtet, in der gesamten Jurenko Clinic die Arbeitsschutz- und Brandschutzregeln einzuhalten.
- Der Patient ist verpflichtet, den Anweisungen des Klinikpersonals Folge zu leisten.
- Das Betreten der ausschließlich für das Klinikpersonal bestimmten Räume ist untersagt.
- Rauchen und Alkoholkonsum sind in der Jurenko Clinic strengstens verboten.
- Wenn der Patient zum Erst- oder Folgetermin angemeldet ist, behält sich Jurenko Clinic das Recht vor, einen Teil der Zahlung für den Termin vor dem Datum der Leistungserbringung in Form einer Vorauszahlung (nicht erstattungsfähig) zu berechnen. Erscheint der Patient zu dem bezahlten Termin ohne vorherige Benachrichtigung der Jurenko Clinic bis 17.00 Uhr des Vortages nicht, verfällt die Vorauszahlung als Gegenwert für den entgangenen Verdienst der Jurenko Clinic für die Zeit, in der Jurenko Clinic bereit war, medizinische Leistungen an diesen Patienten zu erbringen und keinen anderen Patienten aufnehmen konnte.
- Verspätet sich der Patient länger als 15 Minuten zum Termin, gilt dies als Rücktritt vom Termin. Der Arzt oder das Empfangspersonal haben das Recht, die Aufnahme des verspäteten Patienten zu verweigern, wenn sie der Meinung sind, dass dies die Organisation der Arbeit der Jurenko Clinic stört.
- Wird der Patient aus von der Jurenko Clinic zu vertretenden Gründen am Tag des Termins nicht aufgenommen, hat Jurenko Clinic ihn hierüber telefonisch, per E-Mail oder SMS bis spätestens 17:00 Uhr des Vortages zu informieren.
- Jurenko Clinic akzeptiert folgende Zahlungsmethoden: Barzahlung, Zahlungskarte, Kreditkarte oder Überweisung auf das angegebene Konto unter Angabe des Zahlungstermins. Die Zahlung per Banküberweisung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der Betrag dem Bankkonto der Jurenko Clinic gutgeschrieben wird. Vor dem Erst- und Folgetermin muss jeder Patient die auf der Website der Jurenko Clinic und am Sitz der Jurenko Clinic erhältliche Grundpreisliste der Leistungen (im Folgenden „Preisliste“ genannt) lesen.
- Jurenko Clinic erklärt, dass die Preisliste als Orientierung dient. Die Kosten der Leistung/Leistungen werden jeweils aufgrund der ärztlichen Untersuchung ermittelt. Die Preisliste stellt kein Angebot im Sinne des Gesetzes dar, der endgültige Preis der Leistung/Leistungen wird im Zuge der Konsultation ermittelt.
- Mit der Aufnahme der Behandlung erklärt der Patient, die AGB und die Grundpreisliste der Leistungen gelesen zu haben. Zudem erklärt der Patient, die erbrachten medizinischen Leistungen zu bezahlen.
- Jurenko Clinic behält sich das Recht vor, die Preisliste für die erbrachten Leistungen zu ändern.
§6 Verfahren zur Einreichung von Beschwerden und Anträgen
- Patient, der sich bei der Inanspruchnahme der medizinischen Leistungen der Klinik in seinen Rechten verletzt sieht, hat das Recht, eine mündliche oder schriftliche Beschwerde einzureichen. Beschwerden und Anträge sind: a) per E-Mail an die E-Mail-Adresse: info@jurenkoclinic.pl, b) persönlich am Sitz der Jurenko Clinic von Dienstag bis Samstag von 9:00 bis 19:00 Uhr .
- Eine schriftliche Beschwerde wird unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Tag ihres Eingangs, beantwortet.
- Die Beschwerde (der Antrag) gilt als positiv geprüft, wenn der Mangel beseitigt wird oder eine Rückerstattung erfolgt, falls die Aufarbeitung unmöglich ist.
- Der Beschwerde wird nicht stattgegeben, wenn der Patient: a) die geplante Behandlung ohne Angabe von Gründen abgebrochen hat, b) die Empfehlungen des Arztes oder des Personals nicht befolgt, c) selbst Korrekturen an den erbrachten Leistungen vornimmt, d) Informationen über den Ablauf und die Wirkung der erbrachten Leistung vorenthalten hat, e) einen Unfall hatte, bei dem die behandelten Bereiche beschädigt wurden.
§7 Zusätzliche Bestimmungen in Bezug auf den Zustand der Epidemie und den Zustand der epidemischen Bedrohung
- Um die Sicherheit der Patienten und des Klinikpersonals während der Epidemie und des epidemiologischen Notfalls im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Coronavirus-Epidemie zu gewährleisten, folgt Jurenko Clinic den Empfehlungen des Generalinspekteurs des Sanitätsdienstes und den Richtlinien der Gesundheitsministerium und wendet strengere aseptische Verfahren an: a) das Klinikpersonal ist mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet, trägt während der Arbeitszeit Schutzmasken und ist verpflichtet, häufig die Hände zu desinfizieren, b) alle Arztpraxen, Sozialräume, Toiletten für Patienten und Personal sind mit zertifizierten desinfizierenden antibakteriellen Flüssigkeiten ausgestattet; In den Badezimmer sind auch Anweisungen zum richtigen Händewaschen ausgehängt,
- Um maximale Sicherheit für andere Patienten und das Klinikpersonal zu gewährleisten, müssen Patienten, die die Leistungen der Klinik in Anspruch nehmen, folgende Sicherheitsregeln befolgen: a) vor dem Betreten der Klinik Mund-Nasen-Schutzmasken anlegen, b) sich nach dem Betreten der Jurenko Clinic die Hände mit einer antibakteriellen Flüssigkeit desinfizieren, c) an den dafür vorgesehenen Orten auf den Termin bei der Jurenko Clinic warten,
- Jurenko Clinic behält sich das Recht vor, die Leistung zu verweigern, wenn der Patient die in § 7 dieser AGB genannten Sicherheitsregeln nicht beachtet.
§8 Schlussbestimmungen
- Patienten, die die Leistungen der Jurenko Clinic in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, die Bestimmungen dieser AGB einzuhalten.
- In den durch diese AGB nicht geregelten Angelegenheiten finden einschlägige Vorschriften des Zivilgesetzbuches sowie andere allgemein geltende Vorschriften Anwendung. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Erfüllung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer bestimmten Leistung ergeben, werden vom für den Sitz der Jurenko Clinic zuständigen Gericht ausgetragen.
- Änderungen der AGB erfolgen durch die Klinikleitung.
- Eine solche Änderung bedarf der Schriftform.
- Der jeweils aktuelle und vereinheitlichte Wortlaut der AGB, einschließlich der bisherigen inhaltlichen Änderungen, ist auf der Website x www.jurenkoclinic.pl brufbar und am Sitz der Jurenko Clinic erhältlich.
- Diese AGB treten am 14.12.2021 Kraft.
